Mutter und Kind in Gastfamilien
Wenn junge, noch in der Entwicklung stehende und beeinträchtigte Jungen und Mädchen Eltern werden, wenn „Kinder“ Kinder bekommen, dann entsteht eine Problemkonstellation zwischen den Bedürfnissen des neugeborenen Kindes, den Bedürfnissen der jugendlichen Eltern v. a. der jugendlichen Mutter, den Notwendigkeiten des Schutzes für das Neugeborene und den Notwendigkeiten der Entwicklungsförderung der jugendlichen Mutter.
Eine Antwort auf diese schwierige Situation kann eine Gastfamilie sein, ein familiärer Lebensort, an dem - entsprechend des jeweiligen Bedarfes von Mutter und Kind - Schutz, Förderung und gemeinsames Leben möglich ist.
Angesprochen sind Mädchen mit ihren Kindern,
- die den sozialen Anforderungen von Wohngruppen und einem selbstständigeren Wirtschaften im Betreuten Wohnen nicht
nachkommen können
- für die ambulante Unterstützungsangebote nicht ausreichen
- die auf Grund ihrer Beeinträchtigung ein individuelles Betreuungssetting benötigen
- die mit ihrem Kind zusammenleben wollen
- die bereit sind, sich auf einen familiären Betreuungsrahmen einzulassen
- für deren Kinder ein Zusammenleben mit der Mutter wertvoll erscheint
- die wegen evtl. drohender Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) besondere Aufsicht benötigen
Familien, die sich bereit erklären eine jugendliche Mutter mit ihrem Kind zu begleiten, übernehmen eine große Aufgabe.
- Das kleine Kind muss entsprechend seines Alters versorgt, gepflegt und gefördert werden.
- Der Schutz des Kindes muss gewährleistet sein.
- Die junge Mutter muss erzogen, begrenzt und in ihren jugendlichen Bedürfnissen verstanden und anerkannt werden.
- Das Zusammensein von Mutter und Kind muss begleitet, gefördert und wertgeschätzt werden.
- Die berechtigten Kontaktwünsche des Vaters und der Großeltern des Kindes müssen angemessenen Raum bekommen.
Es sind besonders sorgfältig ausgewählte Gastfamilien mit reicher Lebens- und Erziehungserfahrung. Die erwachsenen Familienmitglieder sollten über eine stabile Persönlichkeit verfügen und mit ihrem Leben zufrieden sein. Freude an Kindern und Jugendlichen sowie ein Interesse an der Vielfalt von menschlichen Biographien sind hilfreich. Besonders ist darauf zu achten, dass die Gastfamilie die eigene Familienplanung abgeschlossen hat und nicht in Konkurrenz zu der jungen Mutter gehen muss.
Ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz ist unabdingbar.
Der Fachdienst arbeitet in den folgenden Bereichen:
Das Kind
Die Beobachtung und Einschätzung der Entwicklung des Kindes und die verantwortliche Sorge für den Kinderschutz hat für den Fachdienst oberste Priorität.
Die Mutter
Die jugendliche Mutter hat das Recht nicht nur als Mutter gesehen zu werden, sondern ihre ganz eigene Bedürftigkeit muss Raum bekommen und mit Entwicklungsimpulsen beantwortet werden.
Die Beziehung zwischen Mutter und Kind, sowie ihre Beziehung zu ihrer Herkunftsfamilie
In der Gestaltung und Weiterentwicklung dieser Beziehungen liegen wertvolle Impulse für die Entwicklung von Kind und Mutter. Es geht um die Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven für Mutter und Kind und den Aufbau von sozialen Netzwerken.
Die Gastfamilie
Familien, die sich bereit erklären eine jugendliche Mutter mit Kind zu begleiten, übernehmen eine große Aufgabe. Der Fachdienst steht ihnen mit seinem fachlichen Wissen zur Seite, hat supervidierende Funktion und entwickelt mit den Gastfamilien und den jungen Müttern zusammen die Strukturen und Regeln des Familienalltags.
Verschiedene Professionen unterstützen und begleiten die junge Mutter und ihr Kind. Der Fachdienst nutzt die jeweiligen Ressourcen und koordiniert die am Hilfeplan beteiligten Parteien.
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