In unseren Wohnheimen bieten wir psychisch kranken Menschen mit hohem Hilfebedarf einen beschützten Wohnplatz und umfassende Betreuung an. Dazu gehört die Bewältigung von Alltagsaufgaben wie die Gestaltung eines individuellen Tagesablaufes, die Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich (Einkaufen, Essen zubereiten), Hygiene, Freizeitgestaltung und eine Beschäftigung in den Werkstätten des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GpZ).


Wohnheime
Unsere Einrichtung
- Wir sind eine vollstationäre Einrichtung für psychisch behinderte Menschen und unterliegen dem Heimgesetz.
- In unseren Wohnheimen bieten wir eine individuelle und intensive Betreuung, auch an Wochenenden. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
- Unsere Teams setzen sich aus Gesundheits- und Krankenpflegern, Heilerziehungspflegerinnen, Jugend- und Heimerzieherinnen sowie Sozialarbeitern zusammen.
- Unsere Häuser in Ravensburg liegen zentrumsnah. Kulturelle Veranstaltungen und Einkaufsgelegenheiten sind leicht zu erreichen.
- In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das Gemeinde-psychiatrische Zentrum Ravensburg mit Tagesstätte, Werkstatt und Kulturwerkstatt.
- Unsere Häuser in Baienfurt und Baindt sind nach den Prinzipien der Inklusion nachhaltig in das dortige Gemeinwesen integriert. Die Zentren Ravensburg und Weingarten sind leicht mit dem Bus zu erreichen.
Unser Angebot
- Unterstützung und Anleitung im Alltag, in den Bereichen Ernährung, Haushalt und Körperpflege
- Medizinische Hilfen
- Einzelfallhilfe und regelmäßige Gespräche
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten und gesetzlichen Betreuern.
Enge Kooperation mit der Psychiatrischen Institutsambulanz. - Angebote zur Freizeitgestaltung
Unser Leitbild
Wir begleiten psychisch kranke Erwachsene im Alltag und unterstützen sie, ihre Fähigkeiten zu erkennen und fördern dadurch ihre Selbstständigkeit. Eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit ist die Grundlage, gemeinsam Ziele zu erreichen.
Unsere Ziele
- Stabilisierung des Gesundheitszustandes
- Erhalt der Hoffnung auf Besserung
- Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten
- Hinführung zur Selbstständigkeit
- Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Individuelle Tagesgestaltung
Die Finanzierung
- Die Kosten für die vollstationäre Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII, §§ 53, 54) werden unterhalb einer bestimmten Vermögens- und Ein-kommensgrenze vom Sozialhilfeträger übernommen.
- Die Pflegesätze sind gestaffelt nach individuellem Hilfebedarf. Der Hilfebedarf wird vom Medizinisch-Pädagogischen Dienst ermittelt.
Der Aufnahmeweg
In der monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenz erfolgt die Hilfe-planung. Es wird eine Empfehlung für eine Einrichtung des Gemeinde-psychiatrischen Verbundes (GPV) Ravensburg ausgesprochen. Die Arkade ist Mitglied im GPV.